Den datenschutzrechtlichen Bedenken sei im übrigen Rechnung getragen worden, so die FDP.
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Prof. Caspar der schwarz-grünen Landesregierung, der die datenschutzrechtlichen Fragen der Länder koordiniert, hat sich bereits im Juni 2009 mit Google Street View geeinigt. Danach ist Google Street View zulässig, wenn bestimmte Auflagen eingehalten werden, z.B. Personen, KFZ-Kennzeichen und Hausnummern unkenntlich gemacht werden, und Widerspruch gegen Aufnahmen eingelegt werden kann. „Dann wird auch die Privatsphäre nicht verletzt, wie von den Grünen angeführt“ so Schiek-Hübenthal.
Eine Zusammenstellung der Selbstverpflichtung von Google ist im Internet abrufbar unter
www.hamburg.de/datenschutz/aktuelles/1569338/google-street-view-zusage.html
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